Seitenbereiche

Steuerfreie Sachbezüge an Arbeitnehmer

/news_mandanten/
© spectrumblue - Fotolia.com

Sachbezüge

Als Sachbezüge werden Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die nicht aus Geld bestehen, sondern in Form eines sonstigen geldwerten Vorteils gewährt werden. Beispiele für Sachbezüge sind u. a. kostenlose oder verbilligte Überlassung von Wohnung und/oder Verpflegung oder die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Waren, insbesondere die Gestellung eines Fahrzeugs zum privaten Gebrauch.

44-Euro-Freigrenze

Sachbezüge unterliegen im Regelfall der Lohnsteuer und auch der Sozialversicherungspflicht. Sie bleiben aber außer Ansatz, wenn sie insgesamt € 44,00 im Kalendermonat nicht übersteigen. Übersteigt der Sachwert der Leistung diesen Betrag, unterliegt der gesamte Sachbezug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht.

Versand- und Verpackungskosten

Bei der Berechnung des Sachbezugswertes und der Freigrenze sind Versand- und Verpackungskosten mit einzubeziehen, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg festgestellt hat (vom 4.8.2016, 10 K 2128/14). Im Streitfall hatte ein Speditionsunternehmen seinen Mitarbeitern als Anerkennung für unfallfreies Fahren und den pfleglichen Umgang mit den Fahrzeugen die Möglichkeit eingeräumt, bei einer Fremdfirma Waren zu bestellen. Die Fremdfirma stellte zum Warenbetrag von € 43,99 (brutto) auch Versand- und Handlingskosten von € 7,14 (brutto) in Rechnung. Weil damit in Summe die Freigrenze von € 44,00 im Monat überschritten war, nahm das Finanzamt die Speditionsfirma für die nicht von ihr einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in Haftung. Das Finanzgericht bestätigte in erster Instanz die Auffassung der Finanzverwaltung. Gegen das Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI R 32/16). Bis zu dieser Entscheidung empfiehlt es sich, diverse Nebenkosten wie Versand und Verpackung in den Gesamtbezugswert einzubeziehen.

Stand: 30. Januar 2017

Bild: spectrumblue - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Singen sind wir auch im Raum Engen, Radolfzell, Konstanz & Tuttlingen für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Spitznagel & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

OK