Seitenbereiche

Steuersenkungsbeschlüsse der Bundesregierung

/news_aerzte/

Kalte Progression:

Unter der so genannten kalten Progression wird die Besteuerung von Einkommenserhöhungen verstanden, die dem Einkommensempfänger also keinen realen Einkommenszuwachs bringen, weil sie nur die Inflation ausgleichen. Die Folge der kalten Progression ist, dass den Ärztinnen und Ärzten real weniger netto bleibt. Nach den Plänen der Bundesregierung vom November soll die kalte Progression durch eine Anhebung des Grundfreibetrages und durch das Verschieben des Steuertarifs „nach rechts“ abgebaut werden. Die Steuerentlastungen sollen in zwei Stufen erfolgen, 2013 und 2014. 2013 sollen dadurch Steuerentlastungen von 2 Mrd. € und 2014 von 4 Mrd. €, insgesamt also 6 Mrd. € gewährt werden.

Bessere Leistungen für Demenzkranke:

Ein Teil der Steuererleichterungen dürfte durch die geplante Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge allerdings wieder zunichte gemacht werden. Die Pflegeversicherungsbeiträge sollen ab 2013 um 0,1 % erhöht werden.

Steuervereinfachungsgesetz 2011:

Geringfügige Steuerermäßigungen enthält auch bereits das im September 2011 beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte erhöht sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von bisher 920 € auf 1.000 € ab Dezember 2011.

Stand: 12. November 2011

Bild: N-Media-Images - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Singen sind wir auch im Raum Engen, Radolfzell, Konstanz & Tuttlingen für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Spitznagel & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

OK